Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich

„Txtpress“ ist eine Plattform freiberuflicher Übersetzerinnen und Übersetzer sowie von Lektorinnen und Lektoren. Die Webseite vermittelt Übersetzungs- und Korrekturaufträge mit den jeweiligen Übersetzerinnen und Übersetzern. Ein Vertrag mit Txtpress kommt nicht zustande. Vertragspartei wird ausschließlich die Übersetzerin oder der Übersetzer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den auf der Webseite „Txtpress“ vertretenen ÜbersetzerInnen mit unseren Kunden, im Folgenden Übersetzer und Auftraggeber genannt.

Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. § 1.1 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail und Telefax erfüllt. Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht). Gegenüber unternehmerischen (§ 14 BGB) Auftraggebern gilt Berlin als ausschließlicher Gerichtsort. Das gleiche gilt für die Fälle, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Übersetzer sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

§ 2 Angebote und Auftragserteilung

Sämtliche Angebote und angegebene Preise sind unverbindlich.
Der Vertrag wird erst durch die schriftliche (§ 1.1) Auftragsbestätigung des Übersetzers dem Auftraggeber gegenüber geschlossen (Auftragsannahme). Der Auftrag des Auftraggebers (Auftragserteilung) gilt als Angebot zum Vertragsschluss.

§ 2.1. Anpassung des Honorars und Offenlegung der Vertretung

Für den Fall, dass es dem Übersetzer unmöglich war, zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Auftragsannahme) den gesamten zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Text einzusehen, darf der Übersetzer die anfänglich vereinbarte Honorare und Abgabetermine angemessen anpassen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall unverzüglich vom dem Übersetzer über die Anpassung des Honorars informiert.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Angebotsabgabe offen zu legen, dass er Dritte bei dem Vertragsschluss vertritt. Unterlässt der Auftraggeber bei Angebotsabgabe den Hinweis, nicht selbst Vertragspartei werden zu wollen oder Dritte zu vertreten, wird der Vertrag mit dem Auftraggeber geschlossen.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge per Internet-Formular oder per E-Mail. Er gibt die Zielsprache des Textes sowie, sollten diese bestehen, besondere Terminologiewünsche bekannt. Er gibt bekannt, ob der Text gedruckt werden soll und holt vor dem Druck die Freigabe durch den Übersetzer ein. Es ist stets der Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen. Der Übersetzer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind (so etwa Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Tabellen, Erläuterungen von Abkürzungen usw.), hat der Auftraggeber dem Übersetzer unaufgefordert und bei Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben, begründen keinen Mangel des Werks.
Der Übersetzer ist berechtigt, dem Auftraggeber, kommt dieser den hier angeführten Mitwirkungspflichten nicht nach, zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung der Mitwirkung bis zum Ablauf der Frist erfolgt. Durch die Aufhebung des Vertrages aufgrund der hier bestimmten Verletzung der Nebenpflichten wird der bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Vertrages begründeter Vergütungsanspruch nicht berührt. Auch weitere Ansprüche (Schadensersatz in Form entgangenen Gewinns) werden durch die Aufhebung des Vertrages auf Grundlage des § 3 der AGB nicht berührt.

§ 3.1 Pflichten der Übersetzer

Der Übersetzer verpflichtet sich, den vom Auftraggeber übermittelten Text sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache wiederzugeben und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.

§ 4 Ausführungen durch Dritte

Der Übersetzer darf sich zur Ausführung aller Aufträge, sofern dieser es für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen. Diese Dritte treten nicht in den Vertrag zwischen Übersetzer und Auftraggeber ein. Der Übersetzer verpflichtet sich, die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und zu sorgfältig überwachen.

§ 5 Änderung des Auftrags

Wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen an dem Auftrag vornimmt, anders als von nicht geringer Art, ist der Übersetzer berechtigt, den vereinbarten Abgabetermin und/oder sein Honorar angemessen anzupassen oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise werden in Euro (€) angegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Bei umfangreichen Übersetzungen kann ein angemessener Vorschuss verlangt werden.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen notwendigen Aufwendungen (Recherche, Bibliotheksbesuche). Der Übersetzer verpflichtet sich, die Aufwendungen zu belegen und hierbei den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Der Übersetzer verpflichtet sich zudem, den Auftraggeber auf die zu erwartenden Aufwendungen sobald als möglich hinzuweisen.
Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet.
Honorare verstehen sich grundsätzlich als Wort-, Zeilen- oder Seitenhonorar. In Einzelfällen kann nach Absprache auch ein Zeichenhonorar geltend gemacht werden. Für andere Arbeiten als Übersetzungen darf ein Stundenhonorar geltend gemacht werden.
Rechnungsbeträge sind mit der Abnahme des Werkes (Lieferung) fällig. Ist das Werk (Übersetzung, Korrekturarbeit) in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten. Der Übersetzer kann die Lieferung des Werks von der vollständigen Zahlung abhängig machen.
Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, werden in der Rechnung von dem Übersetzer auf diese gesetzlichen Folgen besonders hingewiesen.
Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Mit Verzug entstehen die gesetzlichen Verzugszinsen und die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

§ 7 Lieferfristen

Fertigstellungstermine werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Übersetzer ausdrücklich schriftlich (§ 1.1) bestätigt werden. Lieferfristen werden dem Auftraggeber gegenüber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und verstehen sich somit als Erfüllungsziele. Sie werden nicht Gegenstand der primären Leistungspflicht. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden abgeschickt wurde. Sobald es sich als absehbar herausstellt, dass der vereinbarte Abgabetermin nicht realisiert werden kann, hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

§ 8 Korrektur, Mängel, Reklamation

Offensichtliche Mängel der Übersetzung sind im unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 14 BGB) nach Eingang in den Empfangsbereich des Auftraggebers unverzüglich in Textform unter Angabe der Mängel zu rügen (Rügepflicht). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen.

§ 8.1

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, hat er innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des übersetzten Textes Mängelrügen in Textform zu erheben. Geht bei Txtpress innerhalb der 14-tägigen Frist keine Mängelrüge ein, gilt die Übersetzung als abgenommen (§640 BGB). Der Übersetzer ist verpflichtet, den Auftraggeber bei Übermittlung des Werks ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nach Ablauf der 14-tägigen Frist die Übersetzung als abgenommen gilt, wenn der Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, nicht innerhalb dieser Frist eine Mängelrüge erhebt.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Nimmt der Kunde das Werk in der hier (§8.1) bezeichneten Weise ab, kann er nur dann die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten, Nacherfüllung verlangen oder den Mangel selbst beseitigen, wenn er sich die Rechte hierzu bei Abnahme des Werkes innerhalb der 14-tägigen Frist vorbehält.
Im Rechtsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geht die Gefahr mit Übergabe der Übersetzung an den Beförderer bzw. mit Übersendung des entsprechenden Telefax bzw. mit dem Absenden der E-Mail an den Auftraggeber über.

§ 8.3

Sollte die Übersetzung von den vertraglichen Anforderungen (§ 3.1) abweichen, hat der Auftraggeber dem Übersetzer eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte.
Nach dem Ablauf der gesetzten Frist zur Nachbesserung kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Diese Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich herabsetzt.
§ 9 Rücktritt, Kündigung

Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des von dem Übersetzer zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von dem Übersetzer unangemessen lange überschritten worden ist und er dem Übersetzer schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Androhung des Rücktritts gesetzt hat.
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn diese dem Übersetzer gegenüber schriftlich unter Angabe des wichtigen Grundes erklärt wurde (E-Mail, Fax oder Post). Wenn der Auftraggeber von dem Vertrag aus wichtigem Grund zurücktritt, ist er verpflichtet, für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags sowie für Vorarbeiten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung vom Übersetzer geleistet wurden, auf der Grundlage des vereinbarten Honorars anteilig zu bezahlen. Es entsteht jedoch mindestens ein Vergütungsanspruch in Höhe von 50 % des ursprünglich vereinbarten Honorars. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Übersetzers wegen entgangenen Gewinns bleiben vorbehalten.

§ 10 Unterlagen

Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Übersetzung zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Fertigstellung oder Kündigung unverzüglich unaufgefordert zurückgegeben. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei dem Übersetzer, es sei denn, dass der Auftraggeber ausdrücklich die Löschung seiner persönlichen Daten bzw. des von ihm zur Übersetzung gelieferten Textes verlangt.

§ 11 Haftung

Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Übersetzer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Bei diesen vertragswesentlichen Pflichten handelt es sich um solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet der Übersetzer bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von der Übersetzer.
Sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, übernimmt der Übersetzer keine Garantie dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht, gedruckt oder für Werbezwecke verwendet wird. Der Auftraggeber trägt insbesondere jegliche rechtlichen Risiken im Hinblick auf die Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung der Übersetzung.
Der Übersetzer haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige, oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung des Auftraggebers führt.
Zweideutigkeit im Quelltext befreit den Übersetzer von jeder Haftung.
Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er dem Übersetzer vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe des Übersetzers, so geht jeglicher Mangel zu seinen Lasten. Wird der Übersetzer aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts, Markenrechts, Patentrechts, oder Eigentums in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber den Übersetzer in vollem Umfang von der Haftung frei.

§ 11.1 Terminübersetzungen

Bei enger Terminierung (Aufträge, die noch am selben Tag oder am Folgetag erledigt werden müssen oder den Umfang von mehr als 8 Normseiten/200 Zeilen/2000 Wörter pro Tag überschreiten) ist entsprechend der Kürze der für die Übersetzung zur Verfügung stehenden Zeit nur eine geringere Qualität als die unter § 3.1 vereinbarte geschuldet. Die Mängelrüge kann nicht auf die typischerweise aufgrund der Kürze der Zeit entstehenden Mängel gestützt werden.
Jedoch erfolgt eine Nachbesserung, nachdem der Übersetzer Gelegenheit zur Stellungnahme sowie eine genaue Fehlerbeschreibung zur Prüfung erhalten hat. Der Auftraggeber muss dem Übersetzer in diesem Falle dem Auftrag und dessen Dringlichkeit angemessene Frist zur Prüfung und Nachbesserung gewähren.

§ 11.2 Sonstige Haftungsgründe

Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihm nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist der Übersetzer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn der Übersetzer aus wichtigem Grunde seinen Betrieb, insbesondere den Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt oder arbeitsunfähig erkrankt ist. Der Übersetzer haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Computerviren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, Fax oder jeglicher anderer Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Der Übersetzer bittet die Auftraggeber stets eine Empfangsbestätigung für die erhaltene Übersetzung zu senden oder bei Überschreitung des Liefertermins nachzufragen, da es nie völlig auszuschließen ist, dass eine E-Mail oder ein Fax verloren gehen oder von einem Spamfilter gelöscht werden kann.
Der Übersetzer kann für Schäden, die sich aus der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologie ergeben, nicht haftbar gemacht werden.
§ 12 Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Übersetzers.

§ 13 Geistiges Eigentum

Die gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Übersetzers. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Auftraggeber über. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
§ 14 Datenschutz

Sämtliche Texte werden vom Übersetzer vertraulich behandelt. Er verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

§ 15 Wirksamkeit

Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
Wenn der Auftraggeber mit einem über dieser Seite vermittelten Übersetzer weitergehende Vereinbarungen trifft, die von diesen AGB abweichen, so sind diese nur gültig, wenn sie von beiden Seiten schriftlich vereinbart worden sind. Alle anderen Vereinbarungen dieser AGB behalten auch dann ihre Gültigkeit.